Nachwuchsförderung

Auch in diesem Jahr gibt es für unsere Nachwuchswissenschafter*innen die Möglichkeit, sich für eine Förderung von Seiten der Fakultät zu bewerben.

Anträge stellen können: Alle an der Fakultät angestellten Promovierenden und Habilitierenden. Vorrangig werden Personen in Erwägung gezogen, die nicht über Drittmittel finanziert werden.

 

Anträge können gestellt werden für:

 

 

1. Reisekosten

 

Deckelung: 800€ außereuropäisch; 400€ innereuropäisch

Enthält:

  • Fahrten zu Tagungen
  • Vernetzungstreffen im Ausland, Austausch mit für das eigene Projekt
    relevanten Wissenschafter*innen
  • Bibliotheks- und Archivreisen

Bedingungen:

  • eigener Beitrag auf der Tagung (Vortrag, Poster, o. ä.)
  • Reisekostenzuschuss für Mitarbeitende der Fakultät muss erschöpft sein (d.h. inkl. geplante Reisen; Kostenplanung ist dem Antrag beizulegen)
  • Antrag enthält: Abstract des geplanten Beitrags, Bestätigung der Annahme des
    Beitrags, Kostenaufstellung, Kurzlebenslauf

 

2.   Selbstveranstaltete Tagungen/Veranstaltungen

Deckelung pro Antrag 1500 €

Enthält:

  • Tagungen
  • Einladung von Wissenschafter*innen für Workshops, Vorträge etc.

Bedingungen:

  • Antrag enthält: Liste der Vortragenden, Abstracts, Ziele der Tagung, Kostenaufstellung

 

 

3.  Publikationsförderung

Deckelung pro Antrag 1000 EUR

  • Anschub- bzw. Restfinanzierung von vorrangig Qualifikationsschriften
  • Festschriften können nicht gefördert werden
  • Fremdsprachenlektorat

 

 

Ihre Unterlagen (Anschreiben, Kurz-CV, kurze Beschreibung des Projekts, ggf. Einladung zu Konferenzen, Verlagsverträge, etc.) schicken Sie bitte bis zum 31.05.2025 an Kerstin Fest (kerstin.fest@univie.ac.at). Die Entscheidung wird dann zeitnah erfolgen.