Nachwuchsförderung der ETF
Anträge stellen können:
Alle an der Fakultät angestellten Promovierenden und Habilitierenden. Vorrangig werden Personen in Erwägung gezogen, die nicht über Drittmittel finanziert werden.
Handhabung:
• Zwei Antragstermine pro Jahr (Jänner und Juni);
• 6er-Kommission (Leitungsteam ETF und drei Vertreter*innen “Mittelbau”; Entscheidung wird Fakultätskonferenz vorgelegt).

Anträge können gestellt werden für:
Reisekosten
Deckelung: € 800 außereuropäisch; € 400 innereuropäischEnthält:
• Fahrten zu Tagungen
• Vernetzungstreffen im Ausland, Austausch mit für das eigene Projekt relevanten Wissenschafter*innen
• Bibliotheks- und ArchivreisenBedingungen:
• eigener Beitrag auf der Tagung (Vortrag, Poster, o. ä.)
• Reisekostenzuschuss für Mitarbeitende der Fakultät (€ 800/Person) muss erschöpft
sein (d.h. inkl. geplante Reisen; Kostenplanung ist dem Antrag beizulegen)
• Antrag enthält: Abstract des geplanten Beitrags, Bestätigung der Annahme des
Beitrags, KostenaSelbstveranstaltete Tagungen/Veranstaltungen
Deckelung pro Antrag € 1.500Enthält:
• Tagungen
• Einladung von Wissenschafter*innen für Workshops, Vorträge etc.Bedingungen:
• Antrag enthält: Liste der VortragPublikationsförderung
Deckelung pro Antrag € 1.000• Anschub- bzw. Restfinanzierung von vorrangig Qualifikationsschriften
• Festschriften können nicht gefördert werden
• Fremdsprachenlektorat