Die Vertretung des Mittelbaus der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien lehnt die UG-Novelle ab, da unter anderem die Neufassung von § 109 UG eine Verschlechterung bedeutet. Selbst im Zusammenspiel mit § 13 UG bleiben die Regelungen zu Kettenverträgen hochgradig ungenügend und realitätsfern.
Die Universitätsnovelle setzt wissenschaftlich ambitionierte Arbeitnehmer*innen durch die Verknappung der Beschäftigungszeit enorm unter Druck. Sie zementiert die derzeitig prekäre Situation und bringt keine Verbesserung. Entgegen unverbindlicher Absichtserklärungen wird die Novelle des Universitätsgesetzes häufig das frühzeitige Berufsende von exzellenten, spezialisierten Kolleg*innen zur Folge haben. Qualifizierte, zeitintensive Forschungsarbeit wird behindert und stattdessen oberflächliche, kurzlebige Forschung gefördert. Die gesetzlichen Regelungen konterkarieren die Einsicht, dass Wissenschaftler*innen hochwertigeren Output generieren, wenn sie mehr Know-how und Erfahrung gesammelt haben. Weder nachhaltiges Forschen noch der Aufbau von Expertisen wird durch die zeitliche Begrenzung gefördert. Ebenso wird eine würdige Lebensplanung geradezu verunmöglicht. Mitten in der „Rush Hour des Lebens“ erhalten hochqualifizierte Wissenschaftler*innen eine Art Berufsverbot. Die Universitätsnovelle zwingt sie so, ihre Erkenntnisse an anderen Forschungsstätten anzuwenden oder fortzuentwickeln („brain drain“).
Die Chance lebensdienliche und zugleich forschungsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, um Wissenschaftler*innen halten oder neu anwerben zu können, wurde mit diesem Gesetz verpasst.
Wir befürchten,
- dass nur §109 mit den Kettenvertragsregelungen zur Anwendung kommt und §13 im Universitätsalltag allenfalls als Einhorn bekannt sein wird;
- dass §13 zu einer unverbindlichen Absichtserklärung verkommt und die UG-Novelle statt unbefristeter Beschäftigungen vertragslose Kolleg*innen produziert.
Wir fordern,
- dass §13 Anwendung findet und konkrete Maßnahmen zur Entfristung von befristeten Arbeitsverhältnissen innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes nachweislich umgesetzt werden;
-
dass mindestens 25% der wissenschaftlich Beschäftigten im Mittelbau an jeder Organisationseinheit der Universität Wien unbefristete Anstellungen erhalten.
Wien, am 6. April 2021
Dr. Michaela Durst, Mittelbausprecherin
Dr. Christopher Arnold, stv. Mittelbausprecher